Saudi-Immobilienportal nimmt Anträge auf Immobilienbesitz durch Ausländer entgegen

24.06.2026

RIAD, Saudi-Arabien, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Real Estate General Authority (REGA), die für den Immobiliensektor in Saudi-Arabien zuständige Aufsichtsbehörde, hat heute bekannt gegeben, dass ab sofort Anträge auf den Erwerb von Immobilien durch Ausländer über das Portal „Saudi Properties" gestellt werden können. Dies ist das offizielle Portal zum Gesetz über den Immobilienbesitz durch Ausländer, das im Januar 2026 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang wurden auch der geografische Geltungsbereich und der Rechtsrahmen genehmigt.

Real Estate General Authority (REGA)

Das Portal ermöglicht es potenziellen Immobilienbesitzern sowohl innerhalb als auch außerhalb des Königreichs, ihren Weg zum Immobilienbesitz über einen offiziellen digitalen Kanal zu beginnen, über den Nutzer alle behördlichen Formalitäten elektronisch erledigen können. Zu den Dienstleistungen von Saudi Properties gehören der Zugang zu verfügbaren Erwerbsmöglichkeiten, geprüfte Immobilienangebote, die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen, die Einreichung von Anträgen sowie die Nachverfolgung der Anträge.

Personen ohne saudische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz im Königreich können ihren Antrag direkt über das Portal „Saudi Properties" unter Angabe ihrer Aufenthaltsnummer stellen, wobei die Berechtigungsvoraussetzungen automatisch überprüft und die Formalitäten im Rahmen eines vollständig digitalen Verfahrens abgewickelt werden.

Nicht-saudische Einwohner beginnen ihr Antragsverfahren mit der Beantragung eines digitalen Personalausweises bei saudischen Auslandsvertretungen; dieser muss vor dem Ausfüllen des Online-Antrags eingeholt werden. Nicht-saudische Unternehmen und Einrichtungen, die noch nicht im Königreich vertreten sind, müssen sich über die Plattform „Invest Saudi" beim Investitionsministerium registrieren lassen und eine nationale Einheitsnummer beantragen, bevor sie den Eigentumsübertragungsprozess elektronisch abschließen können.

Das System ermöglicht es nicht-saudischen Privatpersonen, Unternehmen und juristischen Personen, Immobilien in verschiedenen Regionen des Königreichs Saudi-Arabien zu erwerben, regelt jedoch gleichzeitig den Immobilienbesitz in Mekka und Medina. Der Erwerb von Immobilien in den beiden Heiligen Städten ist auf saudische Unternehmen und muslimische Privatpersonen sowohl aus dem Königreich als auch aus dem Ausland beschränkt.

Dies wird durch einen klaren regulatorischen Rahmen umgesetzt, der Entscheidungen über Eigentumsverhältnisse transparenter macht, indem Immobilienmöglichkeiten mit strukturierten Wegen und offiziellen Datenquellen verknüpft werden. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit des Marktes gestärkt, ein qualitativ hochwertiges städtisches Wachstum gefördert und die Erfahrung der Begünstigten insgesamt verbessert.

Die REGA betonte, dass das Portal „Saudi Properties" der offizielle Kanal für Anträge auf den Erwerb von Immobilien durch Ausländer sowie für den Zugriff auf wichtige Informationen zum Immobilienbesitz im Königreich ist. Die Behörde empfiehlt potenziellen Immobilienkäufern, das Portal „Saudi Properties" unter folgender Adresse zu besuchen: saudiproperties.rega.gov.sa.

Die Aktualisierung und Umsetzung des Gesetzes über den ausländischen Immobilienbesitz tritt zu einem Zeitpunkt in Kraft, zu dem Saudi-Arabien einen tiefgreifenden Wandel auf seinem Immobilienmarkt erlebt, der durch das städtische Wachstum, den Ausbau großer Projekte sowie die Weiterentwicklung der Bereiche Wirtschaft, Tourismus, Gastgewerbe, Unterhaltung und Lebensqualität vorangetrieben wird, was die Attraktivität des Königreichs als Standort zum Leben, Arbeiten und Investieren weiter stärkt.

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