Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich in einem richtungsweisenden Verfahren mit der Frage, ob generative Künstliche Intelligenz die Urheberrechte von Presseverlagen verletzt. Im Zentrum steht eine Klage der ungarischen Like Company gegen Google. Dem Technologiekonzern wird vorgeworfen, Artikel der Webportale des Unternehmens zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Generalanwalt Szpunar erläutert in seinen Schlussanträgen, dass eine Rechtsverletzung insbesondere dann vorliege, wenn Chatbots unrechtmäßig auf Veröffentlichungen zugreifen, etwa durch die Umgehung von Paywalls oder anderen technischen Schutzmaßnahmen. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen rechtlich unbedenklich sei, werde die Übernahme der spezifischen Ausdrucksform eines Artikels problematisch. Dies gelte vor allem dann, wenn die KI-Antwort die Originalquelle so weit ersetzt, dass Nutzer keinen Anreiz mehr verspüren, die Originalseite zu öffnen.
Laut Szpunar könne die Haftung des Anbieters greifen, wenn die systematische Übernahme der Ausdrucksform Teil des Geschäftsmodells sei oder keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen wurden. Bezüglich des KI-Trainings empfiehlt der Generalanwalt jedoch, die Fragen für unzulässig zu erklären, da keine Beweise vorlägen, dass die Inhalte der Like Company tatsächlich für Gemini genutzt wurden. Grundsätzlich stuft er die Nutzung urheberrechtlicher Inhalte für das Training im Rahmen der EU-Ausnahme für Text- und Data-Mining als „frei zulässig“ ein.
Der Fall ist Teil einer breiteren europäischen Tendenz, bei der Medienhäuser gegen KI-Anbieter vorgehen. So klagte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO bereits im Februar 2026 gegen OpenAI wegen der Nutzung von Presseartikeln für ChatGPT. In Frankreich wandte sich die Presseallianz APIG im August dieses Jahres an die Wettbewerbsbehörde, da Google-KI-Zusammenfassungen zu sinkenden Besucherzahlen und Einnahmen führen sollen. Das Gutachten Szpunars ist für die Richter nicht bindend; das endgültige Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt.


