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Unter den Bundesländern formiert sich geschlossener Widerstand gegen das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) kündigte an, dass im Bundesrat an diesem Freitag ein zwischen allen Ländern abgestimmter Antrag zum GKV-Gesetz eingebracht werden soll. Ihr Bundesland habe dabei für die ostdeutschen Länder eine maßgebliche Rolle bei der Ausarbeitung übernommen. Das Ziel der Länderseite: den Kurs der Bundesregierung bei der Konsolidierung der Kassenfinanzen korrigieren.
Das vom Bundeskabinett beschlossene Paket soll die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten, um ein erwartetes Defizit zu schließen und weitere Anhebungen der Zusatzbeiträge zu vermeiden. Warken setzt dabei auf Ausgabenbremsen bei Leistungserbringern, höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragsstabilitätsgesetz soll am Freitag auch den Bundestag passieren, der Bundesrat kann zunächst Stellung nehmen. Formell ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig, die Länder können den Prozess aber politisch verzögern und inhaltlich Einfluss nehmen.
Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrates warnte bereits vor erheblichen Nebenwirkungen der Sparstrategie. Die geplanten Maßnahmen dürften „nicht zu einem Kliniksterben führen und in einer kalten und ungesteuerten Strukturbereinigung münden“, heißt es in einer Stellungnahme. Zwar müsse der Krankenhaussektor zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beitragen, doch sieht der Ausschuss durch die vorgesehenen Einschnitte eine „hohe Insolvenzgefahr“ und eine überproportionale Belastung einzelner Bereiche. Auch in den Vorbereitungsgesprächen zur Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Bremen nehmen die Spar- und Reformpläne nach Angaben Dreses breiten Raum ein.
Drese kritisierte, es sei politisch kaum vermittelbar, Versicherte und Leistungserbringer wie Krankenhäuser zusätzlich zu belasten, während zentrale Kostentreiber unangetastet blieben. Dazu zählt sie versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit teilweise über die Kassenbeiträge finanziert werden. Ein Beispiel sind die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeld-Empfänger: Nach Angaben der Techniker Krankenkasse zahlt der Bund pro versicherter Person derzeit 144 Euro im Monat. Diese Summe decke nur rund ein Drittel der tatsächlichen Kosten, der Rest werde von der Gemeinschaft der Beitragszahler getragen. Experten plädieren daher für eine vollständige Finanzierung dieser Ausgaben direkt aus dem Bundeshaushalt.
Die Unzufriedenheit der Länder erstreckt sich neben dem GKV-Beitragsstabilitätsgesetz auch auf die geplante Reform der Pflegeversicherung. Nach Darstellung Dreses wurde die Tagesordnung der GMK kurzfristig angepasst, um beiden Themen mehr Raum zu geben und die Abstimmung unter den Ländern zu vertiefen. Während der Bund auf Haushaltsentlastung und Beitragssatzstabilität setzt, fordern die Länder eine ausgewogenere Verteilung der Lasten und eine stärkere Beteiligung des Bundes an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben im Gesundheitssystem. Wie weit sie damit im parlamentarischen Verfahren durchdringen, dürfte sich in den kommenden Wochen im Zusammenspiel von Bundestag und Bundesrat entscheiden.

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