
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in einer Steueraffäre rund um den Unternehmer Siegfried Wolf Anklage erhoben. Vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien sollen sich neben Wolf auch der ehemalige Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) sowie eine frühere Leiterin eines Finanzamts in Niederösterreich verantworten. Im Zentrum steht ein Steuernachlass in Höhe von rund 630.000 Euro, den das zuständige Finanzamt dem Investor gewährt hatte.
Wolf, der als ehemaliger Magna-Manager auftritt und im Bezirk Wiener Neustadt wohnhaft ist, soll laut WKStA der damaligen Finanzamtsleiterin 2018 angeboten haben, sie bei ihrer Bewerbung um die Leitung eines anderen Finanzamts zu unterstützen. Im Gegenzug sollte sie seinen Antrag auf Steuernachsicht genehmigen. Dieses Angebot sei bei einem Treffen auf der Autobahnraststation Guntramsdorf unterbreitet worden. Weder dieses Treffen noch der weitere Nachrichtenaustausch oder das angeblich korruptive Angebot seien in den Akten dokumentiert worden, andere mit der Steuersache befasste Beamte seien darüber nicht informiert gewesen.
Die frühere Finanzamtschefin soll das Angebot angenommen haben. Der Anklage zufolge veranlasste sie intern Schritte gegen die Rechtsansicht ihres Stellvertreters, der zugleich als zuständiger Fachvorstand für die abgabenrechtliche Beurteilung fungierte, und genehmigte den Antrag etwa sechs Wochen nach dem ersten Treffen. Zudem wirft die WKStA ihr vor, im Jahr 2019 ihre Amtsverschwiegenheit verletzt zu haben, indem sie geheime Informationen aus dem Verfahren zum möglichen Widerruf der gewährten Steuernachsicht an Wolf weitergegeben habe.
Besonders politisch brisant ist die Anklage gegen den ehemaligen Finanzminister Schelling. Nach Ende seiner Amtszeit soll er laut WKStA den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, ersucht haben, sich „parteilich“ dafür einzusetzen, dass Wolf seine Steuerschuld erlassen werde. Wolf wird Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch zur Last gelegt, die frühere Finanzamtsleiterin unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und Verletzung der Geheimhaltungspflicht angeklagt, gegen Schelling richtet sich der Vorwurf der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Eine inhaltliche Stellungnahme der Angeklagten zu den nun erhobenen Vorwürfen ist in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten.

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